Jahreshauptversammlung des TSV Zorneding muss verschoben werden
Sehr geehrte Mitglieder,
die für den 13. November 2020 angesetzte Mitgliederversammlung muss nach der Abstimmung mit dem Landratsamt verschoben werden. Rechtsgrundlage ist der § 5 der 8. BayIfSMV.
Die Vorstände werden ihre Funktionen satzungsgemäß behalten, bis eine ordentliche Mitgliederversammlung wieder abgehalten werden darf.
Mit sportlichen Grüßen